Ratgeber 29.9.2026
Zentralheizung oder eigene Gastherme: So kommst du an deinen CO₂-Anteil
Ob dein Vermieter die CO₂-Kosten automatisch abzieht oder ob du deinen Anteil selbst verlangen musst, hängt von der Heizung ab. Die zwei Wege im Vergleich.
Die Regeln zur Aufteilung der CO₂-Kosten gelten für alle Mietwohnungen, die mit Gas, Heizöl oder anderen fossilen Brennstoffen beheizt werden. Wie du an deinen Anteil kommst, hängt aber davon ab, wer die Brennstoffe einkauft.
Weg 1: Zentralheizung – der Vermieter rechnet ab
Heizt eine Anlage das ganze Haus und kauft der Vermieter den Brennstoff ein, rechnet er die Heizkosten jährlich mit dir ab. Er muss die CO₂-Kosten dabei selbst aufteilen und seinen Anteil abziehen. Du musst nichts beantragen – aber du solltest prüfen, ob es richtig gemacht wurde.
- Die Abrechnung muss die CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen enthalten.
- Fehlen diese Angaben, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
- Mehr dazu: CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung prüfen.
Weg 2: Eigene Gastherme – du musst selbst aktiv werden
Hast du eine Gasetagenheizung und einen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger, zahlst du die CO₂-Kosten zunächst vollständig selbst – sie stecken in deiner Gasrechnung. Der Vermieter erfährt davon nichts. Deshalb gibt dir § 6 Abs. 2 CO2KostAufG einen Erstattungsanspruch:
- Du ermittelst die Stufe anhand deines Verbrauchs und der Wohnfläche deiner Wohnung.
- Du verlangst den Vermieteranteil in Textform (Brief oder E-Mail).
- Das musst du innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnung deines Lieferanten tun.
- Der Vermieter darf den Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, sonst muss er spätestens 12 Monate nach deiner Anzeige zahlen.
- Nutzt du das Gas auch zum Kochen und gibt es keinen eigenen Zähler dafür, verringert sich der Anspruch um 5 %.
Die einzelnen Schritte erklärt unser Leitfaden für die eigene Gastherme.
Woran erkenne ich, welcher Fall bei mir vorliegt?
| Merkmal | Zentralheizung | Eigene Gastherme |
|---|---|---|
| Wer hat den Gasvertrag? | Vermieter | Du selbst |
| Wo stehen die CO₂-Kosten? | Heizkostenabrechnung des Vermieters | Rechnung deines Gasversorgers |
| Musst du etwas tun? | Abrechnung prüfen | Anteil selbst verlangen |
| Frist | Einwände gegen die Abrechnung | 12 Monate ab Lieferantenrechnung |
Faustregel: Kommt jedes Jahr eine Rechnung von deinem Gasversorger an dich, liegt meist Weg 2 vor. Kommt die Heizkostenabrechnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung, ist es Weg 1.
Was du jetzt tun kannst
Lade die passende Rechnung hoch – Gasrechnung oder Heizkostenabrechnung. Wir prüfen, ob dein Vermieter den gesetzlich vorgesehenen Anteil der CO₂-Kosten korrekt übernommen hat, und zeigen dir bei eigener Gastherme auch die Frist. Jetzt kostenlos prüfen.
- CO2KostAufG § 6 (Erstattung bei eigener Wärmeversorgung)
- CO2KostAufG § 7 (Aufteilung bei Zentralheizung)
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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