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Ratgeber 29.9.2026

CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung: Diese Angaben müssen drinstehen

Seit 2023 muss dein Vermieter die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung aufteilen und offenlegen. Welche Angaben Pflicht sind, wie du sie findest und was gilt, wenn sie fehlen.

Heizkostenabrechnung mit CO₂-Angaben und Stufenmodell

Wohnst du in einem Haus mit Zentralheizung, kauft dein Vermieter Gas oder Heizöl ein und legt die Kosten über die Heizkostenabrechnung auf alle Mieter um. Seit den Abrechnungszeiträumen ab dem 1. Januar 2023 darf er die CO₂-Kosten dabei nicht mehr vollständig weitergeben: Je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes trägt er selbst 0 bis 95 %. Damit du das nachprüfen kannst, schreibt das Gesetz vor, was in der Abrechnung stehen muss.

Welche Angaben Pflicht sind

Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss die Heizkostenabrechnung für dich nachvollziehbar enthalten:

Oft stehen diese Angaben auf einem eigenen Blatt oder in einem Abschnitt „CO₂-Kostenaufteilung“. Such nach Begriffen wie „CO₂-Kosten“, „Kohlendioxidkosten“, „Stufe“ oder „kg CO₂/m²“.

So prüfst du die Einstufung

Die Einstufung ergibt sich aus einer einfachen Rechnung: CO₂-Ausstoß des Gebäudes im Jahr geteilt durch die Wohnfläche des Gebäudes, auf eine Nachkommastelle gerundet. Der Wert wird einer der zehn Stufen zugeordnet. Liegt er zum Beispiel bei 27,9 kg CO₂ pro m², fällt das Gebäude in die Stufe mit 40 % Vermieteranteil. Das Stufenmodell mit allen Werten zeigt dir, welche Stufe zu deinem Wert gehört.

Achte besonders auf:

Was gilt, wenn die Angaben fehlen?

Fehlen die Pflichtangaben, darfst du den auf dich entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Das ist kein Betrag, den dein Vermieter dir auszahlt, sondern eine Kürzung deiner Zahlung. Hast du schon bezahlt, geht es um eine mögliche Rückforderung – hier lohnt sich im Zweifel eine Beratung, zum Beispiel beim Mieterverein.

Besonderheiten

Was du jetzt tun kannst

Nimm deine letzte Heizkostenabrechnung zur Hand und such den Abschnitt zu den CO₂-Kosten. Du kannst die Abrechnung auch bei heizfair hochladen: Wir prüfen kostenlos, ob dein Vermieter den gesetzlich vorgesehenen Anteil der CO₂-Kosten korrekt übernommen hat.

Betrifft dich das?

Lade deine Heizkostenabrechnung oder Gasrechnung hoch – wir prüfen kostenlos, ob dir etwas zusteht.

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