Ratgeber 29.9.2026
CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung: Diese Angaben müssen drinstehen
Seit 2023 muss dein Vermieter die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung aufteilen und offenlegen. Welche Angaben Pflicht sind, wie du sie findest und was gilt, wenn sie fehlen.
Wohnst du in einem Haus mit Zentralheizung, kauft dein Vermieter Gas oder Heizöl ein und legt die Kosten über die Heizkostenabrechnung auf alle Mieter um. Seit den Abrechnungszeiträumen ab dem 1. Januar 2023 darf er die CO₂-Kosten dabei nicht mehr vollständig weitergeben: Je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes trägt er selbst 0 bis 95 %. Damit du das nachprüfen kannst, schreibt das Gesetz vor, was in der Abrechnung stehen muss.
Welche Angaben Pflicht sind
Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss die Heizkostenabrechnung für dich nachvollziehbar enthalten:
- den Anteil der CO₂-Kosten, den du als Mieterin oder Mieter trägst, und den Anteil des Vermieters,
- die Einstufung des Gebäudes in das Stufenmodell (also den CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr),
- die Berechnungsgrundlagen, aus denen sich Einstufung und Aufteilung ergeben – etwa Brennstoffmenge, Emissionsfaktor, CO₂-Kosten laut Lieferantenrechnung und Wohnfläche des Gebäudes.
Oft stehen diese Angaben auf einem eigenen Blatt oder in einem Abschnitt „CO₂-Kostenaufteilung“. Such nach Begriffen wie „CO₂-Kosten“, „Kohlendioxidkosten“, „Stufe“ oder „kg CO₂/m²“.
So prüfst du die Einstufung
Die Einstufung ergibt sich aus einer einfachen Rechnung: CO₂-Ausstoß des Gebäudes im Jahr geteilt durch die Wohnfläche des Gebäudes, auf eine Nachkommastelle gerundet. Der Wert wird einer der zehn Stufen zugeordnet. Liegt er zum Beispiel bei 27,9 kg CO₂ pro m², fällt das Gebäude in die Stufe mit 40 % Vermieteranteil. Das Stufenmodell mit allen Werten zeigt dir, welche Stufe zu deinem Wert gehört.
Achte besonders auf:
- Rechenfehler bei Wohnfläche oder Brennstoffmenge,
- eine fehlende oder unplausible Stufe (z. B. 0 % Vermieteranteil bei einem älteren, unsanierten Haus),
- ob der Vermieteranteil tatsächlich von deinen Heizkosten abgezogen wurde.
Was gilt, wenn die Angaben fehlen?
Fehlen die Pflichtangaben, darfst du den auf dich entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Das ist kein Betrag, den dein Vermieter dir auszahlt, sondern eine Kürzung deiner Zahlung. Hast du schon bezahlt, geht es um eine mögliche Rückforderung – hier lohnt sich im Zweifel eine Beratung, zum Beispiel beim Mieterverein.
Besonderheiten
- Gasherd oder Warmwasser: Die Aufteilung betrifft Heizung und Warmwasser.
- Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbe) werden grundsätzlich 50 : 50 aufgeteilt.
- Gibt es öffentlich-rechtliche Vorgaben, die eine Sanierung verhindern (etwa Denkmalschutz), kann sich der Vermieteranteil verringern. Das muss der Vermieter nachweisen.
Was du jetzt tun kannst
Nimm deine letzte Heizkostenabrechnung zur Hand und such den Abschnitt zu den CO₂-Kosten. Du kannst die Abrechnung auch bei heizfair hochladen: Wir prüfen kostenlos, ob dein Vermieter den gesetzlich vorgesehenen Anteil der CO₂-Kosten korrekt übernommen hat.
- CO2KostAufG § 7 (Pflichten bei Zentralheizung, Kürzungsrecht)
- CO2KostAufG § 5 (Einstufung von Wohngebäuden)
- CO2KostAufG § 11 (Übergangsregelung)
- Bundeswirtschaftsministerium: Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Lade deine Heizkostenabrechnung oder Gasrechnung hoch – wir prüfen kostenlos, ob dir etwas zusteht.
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