Eigene Gastherme: So holst du deinen CO₂-Anteil vom Vermieter zurück
Wer Gas selbst beim Lieferanten bezahlt, trägt die CO₂-Kosten zunächst allein. Das Gesetz gibt dir aber einen Anspruch auf den Vermieteranteil – nur zahlt der Vermieter nicht von selbst.
Das Wichtigste in KürzeAnspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG · Frist 12 Monate ab Lieferantenrechnung · Textform genügt · typisch 30 bis 100 € pro Jahr · jedes Jahr neu.
Schritt für Schritt
- Gasrechnung bereitlegen: Die Jahresrechnung deines Lieferanten muss Brennstoffemissionen, CO₂-Kostenanteil, Emissionsfaktor und Energiegehalt ausweisen (§ 3 CO2KostAufG).
- Stufe ermitteln: kWh × Emissionsfaktor ÷ Wohnfläche deiner Wohnung, auf eine Nachkommastelle gerundet, und in das Stufenmodell einordnen (§ 5 Abs. 3).
- Anspruch berechnen: CO₂-Kosten laut Rechnung × Vermieteranteil. Nutzt du Gas auch zum Kochen, 5 % abziehen (§ 6 Abs. 3).
- Beim Vermieter geltend machen: Per Brief oder E-Mail (Textform) innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferantenrechnung, mit Rechenweg und Kopie der Rechnung (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung abwarten: Der Vermieter darf mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, spätestens aber 12 Monate nach deiner Anzeige erstatten.
Rechenbeispiel
- Verbrauch Erdgas 2025
- 10.000 kWh
- CO₂-Ausstoß (× 0,20088)
- 2.008,8 kg
- Pro m² (72 m²)
- 27,9 kg → Vermieter 40 %
- CO₂-Kosten laut Rechnung
- 131,48 €
- Dein Anspruch
- 52,59 €
Häufige Stolpersteine
- Frist verpasst: Maßgeblich ist das Datum der Lieferantenrechnung, nicht das Ende des Verbrauchsjahres.
- Falsche Fläche: Es zählt die Wohnfläche deiner Wohnung laut Mietvertrag, nicht die des Hauses.
- Brennwert statt Heizwert: Für die Einstufung gilt der heizwertbezogene Emissionsfaktor (bei Erdgas 0,20088 kg CO₂/kWh).
- Gasherd vergessen: Ohne eigenen Zähler verringert sich der Anspruch um 5 %.
Quellen: § 6 CO2KostAufG, § 5 CO2KostAufG, Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums zur Berechnung und Aufteilung (Stand 15.03.2025). Keine Rechtsberatung.
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