Eigene Gastherme: So holst du deinen CO₂-Anteil vom Vermieter zurück

Wer Gas selbst beim Lieferanten bezahlt, trägt die CO₂-Kosten zunächst allein. Das Gesetz gibt dir aber einen Anspruch auf den Vermieteranteil – nur zahlt der Vermieter nicht von selbst.

Das Wichtigste in KürzeAnspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG · Frist 12 Monate ab Lieferantenrechnung · Textform genügt · typisch 30 bis 100 € pro Jahr · jedes Jahr neu.

Schritt für Schritt

  1. Gasrechnung bereitlegen: Die Jahresrechnung deines Lieferanten muss Brennstoffemissionen, CO₂-Kostenanteil, Emissionsfaktor und Energiegehalt ausweisen (§ 3 CO2KostAufG).
  2. Stufe ermitteln: kWh × Emissionsfaktor ÷ Wohnfläche deiner Wohnung, auf eine Nachkommastelle gerundet, und in das Stufenmodell einordnen (§ 5 Abs. 3).
  3. Anspruch berechnen: CO₂-Kosten laut Rechnung × Vermieteranteil. Nutzt du Gas auch zum Kochen, 5 % abziehen (§ 6 Abs. 3).
  4. Beim Vermieter geltend machen: Per Brief oder E-Mail (Textform) innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferantenrechnung, mit Rechenweg und Kopie der Rechnung (§ 6 Abs. 2).
  5. Zahlung abwarten: Der Vermieter darf mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, spätestens aber 12 Monate nach deiner Anzeige erstatten.

Rechenbeispiel

Verbrauch Erdgas 2025
10.000 kWh
CO₂-Ausstoß (× 0,20088)
2.008,8 kg
Pro m² (72 m²)
27,9 kg → Vermieter 40 %
CO₂-Kosten laut Rechnung
131,48 €
Dein Anspruch
52,59 €

Häufige Stolpersteine

Quellen: § 6 CO2KostAufG, § 5 CO2KostAufG, Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums zur Berechnung und Aufteilung (Stand 15.03.2025). Keine Rechtsberatung.

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