CO₂-Kostenaufteilung

Stufenmodell: Wer zahlt wie viel CO₂-Kosten?

Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes – bei eigener Gastherme der Wohnung – pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher der Ausstoß, desto größer der Anteil des Vermieters.

Aufteilung der CO₂-Kosten nach der Anlage zum CO2KostAufG
CO₂-Ausstoßkg CO₂/m²/JahrMieteranteilträgt diese KostenVermieteranteilträgt diese Kosten
unter 12Mieter 100 %Vermieter 0 %
12 bis unter 17Mieter 90 %Vermieter 10 %
17 bis unter 22Mieter 80 %Vermieter 20 %
22 bis unter 27Mieter 70 %Vermieter 30 %
27 bis unter 32Mieter 60 %Vermieter 40 %
32 bis unter 37Mieter 50 %Vermieter 50 %
37 bis unter 42Mieter 40 %Vermieter 60 %
42 bis unter 47Mieter 30 %Vermieter 70 %
47 bis unter 52Mieter 20 %Vermieter 80 %
ab 52Mieter 5 %Vermieter 95 %

Quelle: Anlage zum CO2KostAufG · Regelwerk co2kostaufg-2026-07b

So wird gerechnet

  1. CO₂-Ausstoß: Energiegehalt in kWh × Emissionsfaktor (Erdgas 0,20088, Heizöl 0,2664 kg CO₂/kWh).
  2. Pro Quadratmeter: geteilt durch die Wohnfläche – des Gebäudes bei Zentralheizung, der Wohnung bei eigener Gastherme.
  3. Runden und einstufen: auf eine Nachkommastelle runden (§ 5 Abs. 1 S. 3) und in die Tabelle einordnen. Kürzere Zeiträume werden auf ein Jahr hochgerechnet.
  4. Aufteilen: CO₂-Kosten laut Rechnung (inklusive Umsatzsteuer) × Anteil des Vermieters.

Beispiel eigene Gastherme

10.000 kWh Erdgas × 0,20088 = 2.008,8 kg CO₂ ÷ 72 m² = 27,9 kg/m² → Stufe 27 bis unter 32 kg → Vermieter 40 %. Bei 131,48 € CO₂-Kosten (2025: 55 €/t plus 19 % USt) stehen dir 52,59 € zu – mit Gasherd 5 % weniger.

Sonderfälle: Denkmalschutz und ähnliche Beschränkungen halbieren den Vermieteranteil (§ 9), bei Gewerberäumen gilt 50 : 50 (§ 8). Mehr in den häufigen Fragen.

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