Ratgeber 29.9.2026
Heizkostenabrechnung prüfen: Die Checkliste für Mieter
Fristen, Verteilerschlüssel, Kürzungsrechte und CO₂-Kosten: Mit dieser Checkliste prüfst du deine Heizkostenabrechnung Schritt für Schritt – mit den passenden Paragraphen.
Die Heizkostenabrechnung gehört zu den Schreiben, die viele nur kurz überfliegen – dabei stecken darin oft mehrere hundert Euro. Mit dieser Checkliste gehst du sie in Ruhe durch. Sie gilt für Wohnungen mit Zentralheizung, bei denen der Vermieter die Heizkosten abrechnet.
1. Ist die Abrechnung rechtzeitig gekommen?
Der Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Endet der Zeitraum am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung also bis Ende Dezember 2026 bei dir sein. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen – es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben steht dir trotzdem zu.
2. Stimmen die Grunddaten?
- Abrechnungszeitraum (in der Regel zwölf Monate)
- deine Wohnfläche und die Gesamtfläche
- Einzugs- oder Auszugsdatum, falls du nicht das ganze Jahr dort gewohnt hast
- die Summe deiner Vorauszahlungen
Schon ein Zahlendreher bei der Fläche verschiebt das Ergebnis.
3. Wird nach Verbrauch abgerechnet?
Nach § 7 HeizkostenV müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche. Für bestimmte schlecht gedämmte Gebäude mit Öl- oder Gasheizung sind 70 % vorgeschrieben. Rechnet der Vermieter gar nicht verbrauchsabhängig ab, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
4. Bekommst du monatliche Verbrauchsinformationen?
Sind in deiner Wohnung fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler eingebaut, muss dir der Vermieter seit 2022 monatlich mitteilen, wie viel du verbraucht hast – mit Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat (§ 6a HeizkostenV). Bekommst du diese Informationen nicht oder nur unvollständig, darfst du deinen Anteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
5. Sind die CO₂-Kosten richtig aufgeteilt?
Für Abrechnungszeiträume ab 2023 muss die Abrechnung die CO₂-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen enthalten. Je nach Gebäude trägt der Vermieter 0 bis 95 % der CO₂-Kosten. Fehlen die Angaben, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Details: CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung.
6. Sind die Kosten plausibel?
- Vergleiche Verbrauch und Kosten mit dem Vorjahr. Große Sprünge ohne Erklärung sind ein Grund nachzufragen.
- Du hast das Recht, die Belege einzusehen – etwa die Rechnungen des Brennstofflieferanten.
- Kosten, die nicht zum Heizen gehören (z. B. Reparaturen), haben in der Heizkostenabrechnung nichts zu suchen.
7. Einwände rechtzeitig mitteilen
Einwände gegen die Abrechnung musst du dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Am besten schriftlich und mit kurzer Begründung.
Kürzungsrechte auf einen Blick
| Situation | Kürzung | Grundlage |
|---|---|---|
| Keine verbrauchsabhängige Abrechnung | 15 % | § 12 Abs. 1 HeizkostenV |
| Monatliche Verbrauchsinformationen fehlen | 3 % | § 12 Abs. 1 HeizkostenV |
| Pflichtangaben zu den CO₂-Kosten fehlen | 3 % | § 7 Abs. 4 CO2KostAufG |
Was du jetzt tun kannst
Lade deine Heizkostenabrechnung hoch: heizfair prüft kostenlos, ob dein Vermieter den gesetzlich vorgesehenen Anteil der CO₂-Kosten korrekt übernommen hat. Bei weiteren Fragen zu deiner Abrechnung helfen Mietervereine und Verbraucherzentralen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
- BGB § 556 (Abrechnungs- und Einwendungsfrist)
- Heizkostenverordnung § 7 (Verteilung der Kosten)
- Heizkostenverordnung § 6a (Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen)
- Heizkostenverordnung § 12 (Kürzungsrechte)
- CO2KostAufG § 7 (CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung)
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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