Ratgeber 29.9.2026
Fristen rund um Heizkosten und CO₂-Anteil: Der Überblick
Bis wann muss die Heizkostenabrechnung kommen, bis wann kannst du widersprechen, und bis wann musst du deinen CO₂-Anteil bei eigener Gastherme verlangen? Alle Fristen auf einen Blick.
Wer eine Frist verpasst, kann Geld verlieren – auf beiden Seiten. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Fristen für Mieter rund um Heizkosten und CO₂-Kosten.
Die Fristen im Überblick
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Vermieter muss die Heizkosten abrechnen | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
| Du kannst Einwände erheben | bis Ende des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung | § 556 Abs. 3 BGB |
| CO₂-Anteil bei eigener Gastherme verlangen | 12 Monate nach der Rechnung deines Lieferanten | § 6 Abs. 2 CO2KostAufG |
| Vermieter erstattet den CO₂-Anteil | mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, sonst spätestens 12 Monate nach deiner Anzeige | § 6 Abs. 2 CO2KostAufG |
| Ab wann gilt die CO₂-Aufteilung? | für Abrechnungszeiträume ab 1. Januar 2023 | § 11 CO2KostAufG |
Zentralheizung: Abrechnungs- und Einwendungsfrist
Endet dein Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Deine Einwände – zum Beispiel, dass die CO₂-Kosten nicht aufgeteilt wurden – musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitteilen. Notiere dir deshalb, wann die Abrechnung angekommen ist.
Eigene Gastherme: die 12-Monats-Frist für den CO₂-Anteil
Mit eigenem Gasvertrag läuft die Frist ab der Rechnung deines Gasversorgers. Beispiel: Deine Jahresrechnung für 2025 ist vom 15. Februar 2026. Dann musst du deinen Anteil bis zum 15. Februar 2027 in Textform beim Vermieter verlangen. Was passiert, wenn du die Frist versäumst, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich – verlass dich also nicht darauf und werde rechtzeitig aktiv.
Der Vermieter muss dann nicht sofort zahlen: Er darf den Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, spätestens aber 12 Monate nach deiner Anzeige erstatten. Mehr dazu: Vermieter reagiert nicht – was tun?
Tipps, damit keine Frist verstreicht
- Eingangsdatum notieren – auf der Abrechnung oder in deinem Kalender.
- Erinnerung setzen, etwa drei Monate vor Fristende.
- Nachweisbar versenden: E-Mail mit Kopie an dich selbst oder Brief mit Einlieferungsbeleg.
- Jedes Jahr wiederholen: Der CO₂-Anteil entsteht für jede Abrechnung neu.
Was du jetzt tun kannst
Lade deine Gasrechnung oder Heizkostenabrechnung hoch. heizfair zeigt dir kostenlos, ob dir etwas zusteht, wie viel und bis wann du es verlangen musst. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
- BGB § 556 (Abrechnungs- und Einwendungsfrist)
- CO2KostAufG § 6 (Erstattung bei eigener Wärmeversorgung)
- CO2KostAufG § 11 (Übergangsregelung)
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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