Ratgeber 29.9.2026
Vermieter reagiert nicht auf deine CO₂-Forderung? So gehst du vor
Du hast deinen CO₂-Anteil verlangt, aber nichts passiert? Warum Geduld oft richtig ist, welche Fristen gelten und wo du Unterstützung bekommst.
Du hast mit eigener Gastherme deinen Anteil an den CO₂-Kosten beim Vermieter verlangt – und hörst nichts? Das ist häufiger, als man denkt, und oft noch kein Grund zur Sorge. Denn das Gesetz lässt dem Vermieter Zeit.
Warum der Vermieter nicht sofort zahlen muss
Nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG darf der Vermieter deinen Erstattungsbetrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Macht er das nicht, muss er spätestens 12 Monate nach deiner Anzeige zahlen. Eine Zahlungsfrist von zwei Wochen, wie man sie von Rechnungen kennt, gibt es hier also nicht.
Das heißt für dich: Prüf zuerst deine nächste Nebenkostenabrechnung. Taucht dort eine Gutschrift für die CO₂-Kosten auf, ist alles erledigt.
Checkliste: Hast du alles richtig gemacht?
- Frist gewahrt? Die Forderung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnung deines Gasversorgers beim Vermieter angekommen sein.
- Textform? Brief oder E-Mail genügt (§ 126b BGB). Bewahr eine Kopie und den Sendenachweis auf, zum Beispiel die gesendete E-Mail oder einen Einlieferungsbeleg.
- Nachvollziehbar? Rechenweg, Einstufung und eine Kopie der Gasrechnung sollten beiliegen. Dann kann der Vermieter die Forderung ohne Rückfragen prüfen.
- Richtiger Empfänger? Adressiere das Schreiben an deinen Vermieter oder die Hausverwaltung, die er benannt hat.
Wenn nach der Frist nichts passiert
Ist weder eine Verrechnung erfolgt noch Geld gekommen und sind 12 Monate seit deiner Anzeige vergangen, kannst du:
- Freundlich erinnern – mit Verweis auf dein erstes Schreiben und das Datum.
- Unterstützung holen – etwa beim örtlichen Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale. Dort bekommst du eine Einschätzung zu deinem Einzelfall.
- Nichts eigenmächtig von der Miete abziehen, ohne dich vorher beraten zu lassen. Das kann Ärger verursachen, der größer ist als der Betrag.
Jedes Jahr neu
Der Anspruch entsteht für jede Gasrechnung neu. Es lohnt sich also, ihn jedes Jahr zu verlangen – auch wenn es beim ersten Mal etwas gedauert hat.
Was du jetzt tun kannst
Mit heizfair erstellst du dein Schreiben mit Rechenweg und hängst die Gasrechnung gleich als Anlage an. Prüfe zuerst kostenlos, ob und wie viel dir zusteht und bis wann du es verlangen musst. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
- CO2KostAufG § 6 (Erstattung bei eigener Wärmeversorgung)
- BGB § 126b (Textform)
- Verbraucherzentrale: Rechtsberatung und Beratungsangebote
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Betrifft dich das?
Lade deine Heizkostenabrechnung oder Gasrechnung hoch – wir prüfen kostenlos, ob dir etwas zusteht.
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