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Ratgeber 29.9.2026

Gastherme warten: Wer ist zuständig und wer zahlt?

Wartung, Schornsteinfeger, Störungen: Was Mieter mit Gasetagenheizung wissen sollten – welche Kosten umgelegt werden dürfen und was du selbst tun kannst.

Gastherme bei der Wartung mit Schraubenschlüssel

Mit einer Gasetagenheizung hast du eine eigene kleine Heizzentrale in der Wohnung. Das bringt Vorteile – du bestimmst selbst, wann und wie viel du heizt –, wirft aber Fragen auf: Wer kümmert sich um die Wartung, und wer bezahlt sie?

Die Therme gehört dem Vermieter

In der Regel ist die Gastherme Teil der Mietsache. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass sie funktioniert und sicher ist. Reparaturen sind grundsätzlich seine Sache. Du solltest an der Therme selbst nichts reparieren oder umbauen – Arbeiten an Gasgeräten gehören immer in die Hände eines Fachbetriebs.

Wartung und Schornsteinfeger: umlegbare Betriebskosten

Die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, einschließlich der Prüfung der Betriebssicherheit und der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 4 Buchst. d BetrKV). Auch die Schornsteinreinigung ist eine eigene Betriebskostenart (§ 2 Nr. 12 BetrKV).

Solche Kosten darf der Vermieter aber nur auf dich umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Manche Mietverträge sehen vor, dass du die Wartung selbst beauftragst und bezahlst. Schau in deinen Vertrag, was bei dir gilt.

Was du selbst tun kannst

Und die CO₂-Kosten?

Mit eigener Gastherme und eigenem Gasvertrag zahlst du die CO₂-Kosten zunächst selbst über die Gasrechnung. Den Vermieteranteil musst du selbst verlangen – innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnung deines Lieferanten. Wie das geht, erklärt unser Leitfaden für die eigene Gastherme.

Was du jetzt tun kannst

Leg dir Mietvertrag und letzte Gasrechnung zurecht. Die Gasrechnung kannst du direkt hochladen: heizfair prüft kostenlos, ob und wie viel CO₂-Anteil dir zusteht und bis wann du ihn verlangen musst. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Betrifft dich das?

Lade deine Heizkostenabrechnung oder Gasrechnung hoch – wir prüfen kostenlos, ob dir etwas zusteht.

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