Ratgeber 29.9.2026
Gastherme warten: Wer ist zuständig und wer zahlt?
Wartung, Schornsteinfeger, Störungen: Was Mieter mit Gasetagenheizung wissen sollten – welche Kosten umgelegt werden dürfen und was du selbst tun kannst.
Mit einer Gasetagenheizung hast du eine eigene kleine Heizzentrale in der Wohnung. Das bringt Vorteile – du bestimmst selbst, wann und wie viel du heizt –, wirft aber Fragen auf: Wer kümmert sich um die Wartung, und wer bezahlt sie?
Die Therme gehört dem Vermieter
In der Regel ist die Gastherme Teil der Mietsache. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass sie funktioniert und sicher ist. Reparaturen sind grundsätzlich seine Sache. Du solltest an der Therme selbst nichts reparieren oder umbauen – Arbeiten an Gasgeräten gehören immer in die Hände eines Fachbetriebs.
Wartung und Schornsteinfeger: umlegbare Betriebskosten
Die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, einschließlich der Prüfung der Betriebssicherheit und der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 4 Buchst. d BetrKV). Auch die Schornsteinreinigung ist eine eigene Betriebskostenart (§ 2 Nr. 12 BetrKV).
Solche Kosten darf der Vermieter aber nur auf dich umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Manche Mietverträge sehen vor, dass du die Wartung selbst beauftragst und bezahlst. Schau in deinen Vertrag, was bei dir gilt.
Was du selbst tun kannst
- Druck im Blick behalten: Viele Thermen haben eine Druckanzeige. Welcher Bereich richtig ist, steht in der Bedienungsanleitung. Fällt der Druck immer wieder ab, informiere den Vermieter.
- Störungen sofort melden: Zeigt die Therme eine Fehlermeldung, springt sie nicht an oder riecht es ungewöhnlich, gib dem Vermieter umgehend Bescheid. Bei Gasgeruch Fenster öffnen, keine Schalter betätigen, das Haus verlassen und von draußen den Notdienst des Gasversorgers anrufen.
- Heizkörper entlüften: Gluckert es oder werden Heizkörper nur teilweise warm, hilft oft Entlüften. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dabei den Druck der Anlage vorher und nachher zu prüfen. Weitere Tipps findest du im Ratgeber.
- Wartungstermin nutzen: Frag den Fachbetrieb nach sinnvollen Einstellungen, etwa für Nachtabsenkung und Warmwasser.
Und die CO₂-Kosten?
Mit eigener Gastherme und eigenem Gasvertrag zahlst du die CO₂-Kosten zunächst selbst über die Gasrechnung. Den Vermieteranteil musst du selbst verlangen – innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnung deines Lieferanten. Wie das geht, erklärt unser Leitfaden für die eigene Gastherme.
Was du jetzt tun kannst
Leg dir Mietvertrag und letzte Gasrechnung zurecht. Die Gasrechnung kannst du direkt hochladen: heizfair prüft kostenlos, ob und wie viel CO₂-Anteil dir zusteht und bis wann du ihn verlangen musst. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
- Betriebskostenverordnung § 2 (Aufstellung der Betriebskosten)
- BGB § 556 (Vereinbarungen über Betriebskosten)
- Verbraucherzentrale: Heizung – 10 einfache Tipps zum Heizkosten sparen
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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