Ratgeber 1.10.2026
Eigene Gastherme? So verlangst du den CO₂-Anteil vom Vermieter in 4 Schritten
Mit Gasetagenheizung und eigenem Gasvertrag bekommst du den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten nur, wenn du ihn verlangst. Die vier Schritte, die Frist und worauf du achten musst.
Wer mit einer Gasetagenheizung heizt und den Gasvertrag selbst abgeschlossen hat, zahlt die CO₂-Kosten zunächst komplett selbst – sie stecken in der Gasrechnung. Das Gesetz sieht vor, dass sich der Vermieter daran beteiligt. Anders als bei einer Heizkostenabrechnung passiert das aber nicht automatisch: Du musst den Anteil selbst verlangen.
Schritt 1: CO₂-Kosten auf der Gasrechnung finden
Dein Gaslieferant muss in der Jahresrechnung angeben, wie viel CO₂ dein Verbrauch verursacht hat und welcher Betrag davon auf den CO₂-Preis entfällt. Dieser Betrag – inklusive Umsatzsteuer – ist die Grundlage für deinen Anspruch.
Schritt 2: Einstufung deiner Wohnung berechnen
Teile den CO₂-Ausstoß in Kilogramm durch die Wohnfläche aus deinem Mietvertrag. Das Ergebnis in kg CO₂ pro m² und Jahr ordnest du in das Stufenmodell ein. Daraus ergibt sich der Anteil des Vermieters – zwischen 0 und 95 %.
Schritt 3: Anspruch in Textform geltend machen
Den Anteil musst du innerhalb von zwölf Monaten nach der Rechnung deines Gaslieferanten verlangen, per Brief oder E-Mail. Maßgeblich ist das Datum der Jahresrechnung. Tipp: Trag dir die Frist direkt in den Kalender ein.
Schritt 4: Erstattung oder Verrechnung
Zahlst du Betriebskosten voraus, darf der Vermieter den Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Sonst muss er spätestens zwölf Monate nach deiner Forderung erstatten.
Worauf du noch achten solltest
- Kochst du auch mit Gas und gibt es dafür keinen eigenen Zähler, verringert sich der Anspruch um 5 %.
- Der Anspruch entsteht jedes Jahr neu – mit jeder Jahresrechnung.
- Bewahre einen Nachweis auf, dass dein Schreiben beim Vermieter angekommen ist, zum Beispiel die gesendete E-Mail.
Mit heizfair erledigst du Schritt 1 bis 3 in wenigen Minuten: Gasrechnung hochladen, zwei kurze Fragen beantworten, Ergebnis mit Betrag und Frist sehen. Mehr Hintergründe im Ratgeber zur eigenen Gastherme.
Vereinfacht dargestellt, keine Rechtsberatung.
- CO2KostAufG § 6 (Erstattung bei eigener Wärmeversorgung)
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
- Bundeswirtschaftsministerium: Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Stand 1.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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