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Neuigkeit 29.9.2026

CO₂-Preis 2026: Was Mieter mit eigener Gastherme jetzt wissen sollten

Seit 2026 gilt für CO₂ ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Was das für den Erstattungsanspruch gegen den Vermieter bedeutet und welche Frist du beachten musst.

Gasetagenheizung an der Wand

Wer mit einer eigenen Gasetagenheizung heizt, bezahlt die CO₂-Kosten zunächst vollständig selbst – sie sind in der Gasrechnung enthalten. Das Gesetz sieht aber vor, dass sich der Vermieter daran beteiligt. Anders als bei einer Heizkostenabrechnung des Vermieters passiert das nicht automatisch: Du musst den Anspruch selbst geltend machen.

Was sich 2026 beim CO₂-Preis ändert

Bis 2025 galt ein fester CO₂-Preis: 30 Euro je Tonne in 2023, 45 Euro in 2024 und 55 Euro in 2025. Für 2026 sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne vor. Für die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz der Mittelwert dieses Korridors maßgeblich.

Auf deiner Gasrechnung muss dein Lieferant den CO₂-Kostenanteil ausweisen – inklusive Umsatzsteuer. Genau dieser Betrag ist die Grundlage für deinen Anspruch.

So viel kann es ausmachen

Ein Beispiel für 2025: 10.000 kWh Erdgas verursachen rund 2 Tonnen CO₂. Bei 55 Euro je Tonne plus 19 % Umsatzsteuer sind das etwa 131 Euro CO₂-Kosten. Liegt deine Wohnung mit 72 m² bei rund 28 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr, trägt der Vermieter 40 % – also etwa 53 Euro. Nutzt du das Gas auch zum Kochen, verringert sich der Betrag um 5 %.

Die Frist nicht verpassen

Der Anspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung deines Gaslieferanten in Textform geltend gemacht werden – also per Brief oder E-Mail. Maßgeblich ist das Datum der Jahresrechnung. Dein Vermieter darf den Betrag anschließend mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen.

Was du jetzt tun kannst

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