Ratgeber 29.9.2026
CO₂-Kosten fürs Heizen: Warum dein Vermieter seit 2023 mitzahlt
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten fürs Heizen zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Wie das funktioniert, wovon der Anteil abhängt und wie du prüfst, ob bei dir alles stimmt.
Mit jeder Kilowattstunde Gas oder Heizöl zahlst du auch einen CO₂-Preis. Er ist über das Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegt und steckt in deiner Gasrechnung oder in der Heizkostenabrechnung. Bis 2022 haben Mieter diese Kosten allein getragen. Seit dem 1. Januar 2023 werden sie nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Wovon der Anteil des Vermieters abhängt
Entscheidend ist, wie viel CO₂ das Gebäude – bei eigener Gastherme die Wohnung – pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt. Das Gesetz legt dafür zehn Stufen fest:
- Unter 12 kg CO₂ pro m² und Jahr, also bei einem sehr effizienten Gebäude, trägt der Vermieter nichts.
- Mit jeder Stufe steigt sein Anteil um 10 Prozentpunkte.
- Ab 52 kg CO₂ pro m² und Jahr trägt der Vermieter 95 %.
Die Idee dahinter: Wer in ein schlecht gedämmtes Haus mit alter Heizung vermietet, soll mehr von den CO₂-Kosten tragen. Mieter haben auf den Zustand des Gebäudes kaum Einfluss.
Zwei Wege, je nach Heizung
Heizkostenabrechnung vom Vermieter: Der Vermieter muss die Aufteilung selbst vornehmen und in der Abrechnung ausweisen – mit CO₂-Ausstoß, Einstufung und deinem Anteil. Fehlen diese Angaben, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen.
Eigene Gastherme mit eigenem Gasvertrag: Hier zahlst du die CO₂-Kosten zunächst komplett selbst. Den Anteil des Vermieters musst du innerhalb von zwölf Monaten nach der Rechnung deines Lieferanten in Textform verlangen – also per Brief oder E-Mail. Von allein passiert nichts.
So prüfst du, ob alles stimmt
- Heizkostenabrechnung oder Jahresrechnung deines Gaslieferanten bereitlegen
- Bei eigener Gastherme: Wohnfläche aus dem Mietvertrag heraussuchen
- CO₂-Ausstoß pro m² berechnen, Stufe ablesen, Anteil ausrechnen
Genau das übernimmt heizfair: Rechnung hochladen, kurze Rückfragen beantworten, Ergebnis sehen – ob dir etwas zusteht, wie viel und bis wann. Die Prüfung ist kostenlos. Das Stufenmodell mit allen Werten findest du hier, Antworten auf typische Fragen in den häufigen Fragen.
Vereinfacht dargestellt, keine Rechtsberatung.
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
- Anlage zum CO2KostAufG (Stufenmodell für Wohngebäude)
- Bundeswirtschaftsministerium: Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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